Finanzdienstleistungsgesetz (FIDLEG)
Finanzdienstleistungsgesetz (FIDLEG)
Aus Gründen besserer Verständlichkeit und Lesbarkeit wird die männliche Form verwendet. Sie bezieht sich auf Personen jeglichen Geschlechts.
Das Bundesgesetz über die Finanzdienstleistungen (FIDLEG) trat am 1. Januar 2020 in Kraft. Dieses Gesetz bezweckt den Anlegerschutz der Kunden sowie die Schaffung vergleichbarer Bedingungen für das Erbringen von Finanzdienstleistungen durch die Finanzdienstleister am Schweizer Finanzplatz.
Finanzdienstleistungen
Das FIDLEG qualifiziert die folgenden für Kunden erbrachten Tätigkeiten als Finanzdienstleistungen:
- Erwerb und Veräusserung von Finanzinstrumenten.
- Annahme und Übermittlung von Aufträgen, die Finanzinstrumente zum Gegenstand haben.
- Verwaltung von Finanzinstrumenten (Vermögensverwaltung).
- Erteilung von persönlichen Empfehlungen, die sich auf Geschäfte mit Finanzinstrumenten beziehen (Anlageberatung).
- Gewährung von Krediten für die Durchführung von Geschäften mit Finanzinstrumenten.
Nachfolgend finden Sie als Kunde wichtige Informationen:
1. Über die BLKB Fund Management AG (BLKB-FM)
Die BLKB Fund Management AG (BLKB-FM) verfügt über eine Bewilligung als Fondsleitung und wird von der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (FINMA) beaufsichtigt. Sie bezweckt die Ausübung des Fondsgeschäfts für kollektive Kapitalanlagen und erbringt individuelle Vermögensverwaltungs- und Anlageberatungsdienstleistungen im Immobilienbereich für Dritte.

BLKB Fund Management AG
Baslerstrasse 33
CH-4102 Binningen
Tel. +41 61 925 67 48
Kontakt: blkb-fm@blkb.ch
Handelsregister Basel-Land
Nr. CH-280.3.027.767-2
UID: CHE-342.401.984
MWST-Nr: CHE-342.401.984 MWST
Aufsichtsbehörde
Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA
Laupenstrasse 27
CH-3008 Bern
Kontakt: www.finma.ch/kontakt
2. Ombudsstelle
Ihre Zufriedenheit mit unseren Dienstleistungen ist uns sehr wichtig. Lassen Sie uns Ihre Anliegen oder Beschwerden zukommen, damit wir unsere Produkte und Dienstleistungen verbessern können. Wenden Sie sich an Ihren Kundenberater oder an unsere Kontaktstelle.
Sollten wir keine einvernehmliche Lösung finden, steht Ihnen unsere Ombudsstelle OFD als neutrale Informations- und Vermittlungsstelle zur Verfügung.
Die Kontaktinformationen unserer Ombudsstelle lauten wie folgt:
Verein Ombudsstelle Finanzdienstleister (OFD)
Bleicherweg 10
8002 Zürich
Tel. +41 44 562 05 25
E-Mail: ombudsmann@ofdl.ch
Detaillierte Informationen erhalten Sie unter www.ofdl.ch.
3. Risikoinformationen
Geschäfte mit Finanzinstrumenten sind mit Chancen und Risiken verbunden, welche Sie als Anleger vor dem Beanspruchen einer Finanzdienstleistung bzw. vor Vertragsabschluss kennen und verstehen sollten. Bei Fragen können Sie sich gerne an Ihren Kundenberater wenden.
In der Broschüre «Risiken im Handel mit Finanzinstrumenten» der Schweizerischen Bankiervereinigung finden Sie allgemeine Informationen zu den typischen Finanzdienstleistungen sowie zu den Merkmalen und Risiken von Finanzinstrumenten.
Die aktuelle Risikobroschüre finden Sie hier: Risiken im Handel mit Finanzinstrumenten.
Die physische Ausgabe der Broschüre erhalten Sie bei Ihrem Kundenberater.
4. Kundensegmentierung
Das FIDLEG unterscheidet zwischen Privatkunden, professionellen Kunden und institutionellen Kunden. Aufgrund dieser Segmentierung (Klassifizierung) ergibt sich das jeweilige Kundenschutzniveau für Anleger. Privatkunden profitieren vom höchsten Kundenschutzniveau. Insbesondere Erfahrung und Finanzexpertise einer Person sind für deren gesetzliche oder gewünschte Zuordnung zu einem Segment ausschlaggebend.
Die BLKB-FM klassifiziert ihre Kunden je nach spezifischer Ausprägung in Privatkunden, professionelle Kunden oder institutionelle Kunden. Als Kunde werden Sie über Ihre Klassifizierung informiert. Es liegt in der Verantwortung des Kunden, den Finanzdienstleister über Änderungen der Angaben, die zur Kundeneinstufung notwendig sind, zu informieren. Wenn Sie die notwendigen Voraussetzungen erfüllen, können Sie einen Antrag auf einen Wechsel Ihrer Klassifizierung (Opting-in bzw. Opting-out) stellen. Wenden Sie sich dafür an Ihren Kundenberater. Umfassende Informationen zur Kundensegmentierung nach FIDLEG finden Sie hier.
5. Produktinformationen
Hier erhalten Sie die Informationen zu den Produkten und Dienstleistungen der BLKB-FM:
Produkte & Dienstleistungen der BLKB-FM:
- Auflegung und Verwaltung von kollektiven Kapitalanlagen:
- BLKB (CH) Sustainable Property Fund
- Beratungsdienstleistungen: Breites Beratungsangebot im Immobilienbereich zu Themen wie Nachhaltigkeit, Strategie, Strukturierungen, Standort- und Marktanalysen, Transaktionsbegleitung, Bauherrenberatung und Immobilien Portfolio- und Asset Management.
- Diskretionäre Mandate (Vermögensverwaltung) im Immobilienbereich.
6. Berücksichtigtes Marktangebot
Das bei der Auswahl und Empfehlung von Finanzinstrumenten berücksichtigte Marktangebot umfasst ausschliesslich BLKB-FM-eigene Finanzinstrumente. Darüber hinaus bietet die BLKB-FM ein breites Spektrum an Beratungsdienstleistungen sowie umfassende Leistungen im Bereich der Immobilienverwaltung.
7. Kosteninformationen
Im Zusammenhang mit der Erbringung von Finanzdienstleistungen können Kosten und Gebühren von der BLKB-FM und von Drittparteien anfallen. Diese sind individuell ausgestaltet und können den entsprechenden Produktfactsheets oder Ihren Verträgen entnommen werden. Wenn Sie eine Übersicht über Ihre persönlichen Kosten und Gebühren wünschen, hilft Ihnen Ihr Kundenberater gerne weiter.
8. Interessenkonflikte und Verhaltenspflichten:
Die BLKB-FM unternimmt alle notwendigen Schritte, um Interessenkonflikte zu identifizieren und zu vermeiden. Als Tochtergesellschaft der Basellandschaftliche Kantonalbank richtet sie sich nach deren Verhaltenskodex.
Interessenkonflikte lassen sich nicht immer vermeiden. Aus diesem Grund hat die BLKB-FM nach Massgabe der rechtlichen Vorgaben Massnahmen für einen transparenten und sachgerechten Umgang mit Interessenkonflikten getroffen.
Die BLKB-FM hat unter anderem nachfolgende Massnahmen zur Vermeidung und im Umgang mit Interessenkonflikten umgesetzt:
- Organisatorische Trennung von Funktionen und Verantwortlichkeiten innerhalb der BLKB-FM wie auch gegenüber Gruppengesellschaften und der Basellandschaftlichen Kantonalbank.
- Verzicht auf falsche Anreize im Vergütungssystem.
- Regeln zur Vermeidung von Annahme und Gewährung von monetären und nicht-monetären Vorteilen.
- Regelungen im Zusammenhang mit Nebenbeschäftigungen, Ämtern und Mandaten.
- Schaffung von Informationsbarrieren und spezifischen Vertraulichkeitsbereichen.
- Organisationspflichten bezüglich des Marktverhaltens im Bereich des Handels mit Finanzinstrumenten zur Verhinderung von Marktmanipulationen und Missbrauch von Insiderinformationen.
- Regeln und Prozess in Bezug auf die Überwachung von Mitarbeitergeschäften der BLKB-FM.
- Sensibilisierung aller BLKB-FM-Mitarbeitenden bezüglich des korrekten Umgangs mit Interessenkonflikten.
Letzte Aktualisierung: Februar 2025